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AGB

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1. Allgemeines

1.1. Rechtsgültigkeit / Vertragsbestandteile

Der Vertrag kommt zustande durch eine Online-Anmeldung oder schriftliche Anmeldung, welche auch in der TanzFabrik direkt erfolgen kann, oder durch eine telefonische Anmeldung oder durch die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen. Alle diese Anmeldungen gelten als verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Kurs, Club, Event- oder Workshopgebühr. Das Zustandekommen des Vertrags setzt keine förmliche Annahme der TanzFabrik voraus. Die TanzFabrik EDanceFever verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Die aushängende Hausordnung, Preise, Angaben und Bedingungen des aktuellen Prospektes sind Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags. Sie werden mit der Anmeldung anerkannt. Eine schriftliche Bestätigung der Kurs-, Workshop-, oder Clubanmeldung erfolgt nicht.

1.2. Auskünfte / Zusagen

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Mündliche Auskünfte und Zusagen des Personals begründen eine rechtliche Verpflichtung nur dann, wenn sie von der TanzFabrik EDanceFever schriftlich bestätigt werden.

1.3. Unterrichtsfreie Zeiten

Während der gesetzlichen Feiertage und den Schulferien in Hessen findet grundsätzlich kein Kurs, Club, Workshop oder Privatunterricht statt. Veranstaltet die TanzFabrik EDanceFever einen Ball oder eine sonstige größere Tanzveranstaltung, findet an diesem Tag ab 15:00 Uhr kein Unterricht mehr statt. Ausnahmen werden gesondert angekündigt. Für versäumte Stunden oder vorzeitiges Ausscheiden des Tanzschülers/der Tanzschülerin aus einem Kurs, Club, Workshop oder Privatunterricht kann keine Rückzahlung erfolgen. Das Nichterscheinen zu einem bereits gebuchten Kurs, Club, Workshop oder Privatunterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Versäumte Unterrichtstermine können nicht nachgeholt werden. Bei schwerer Krankheit (ärztlicher Nachweis erforderlich innerhalb von 7 Tagen) kann der versäumte Unterricht zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

1.4. Lehrpersonal / Räumlichkeiten / Unterrichtsgestaltung

Die Auswahl des Lehrpersonals für die Kurse, Clubs, Workshops oder Privatunterricht, die Auswahl der Veranstaltungsräume am Ort sowie die Gestaltung des Unterrichts sowohl im Programm als auch im zeitlichen Ablauf bleibt ausschließlich der TanzFabrik EDanceFever vorbehalten.

1.5. Teilnehmer / Teilnehmerzahl

Kurse, Clubs oder Workshops werden grundsätzlich nur ab einer Teilnehmeranzahl von mindestens 8 Personen durchgeführt (außer Privatunterricht). Die TanzFabrik behält sich das Recht vor, Kurse, Clubs oder Workshops mit einer zu kleinen Teilnehmeranzahl zusammenzulegen oder abzusagen, ohne dass dadurch Verpflichtungen für die TanzFabrik EDanceFever entstehen. Die Teilnehmer und die Teilnehmeranzahl der Kurse, Clubs oder Workshops werden ausschließlich von der TanzFabrik EDanceFever bestimmt. Die Kurs-, Club- oder Workshop-Teilnehmer haben diesbezüglich kein Mitspracherecht. Wird die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, so werden die Teilnehmer von uns informiert (telefonisch oder E-Mail). Im Fall, dass die TanzFabrik Kurse, Clubs oder Workshops absagt, zahlt die TanzFabrik eventuell bereits erbrachte Zahlungen zurück.

1.6. Singles

Alle Kurse, Clubs oder Workshops sind für Singles und Paare. Die TanzFabrik ist nicht verpflichtet, Kurs-, Club- oder Workshop-Teilnehmern, die sich als Single anmelden, einen Hospitanten zur Verfügung zu stellen. Sie kann lediglich bei der Vermittlung eines Tanzpartners unverbindlich behilflich sein. Die Tanzpartnerbörse ist ebenfalls für die TanzFabrik EDanceFever ein unverbindliches Instrument zur Tanzpartnersuche. Das „Nichterscheinen“ und/oder das tänzerische Können eines Tanzpartners entbindet nicht von der Zahlung des Kurs-, Club- oder Workshop-Beitrages und stellt kein außerordentliches Kündigungsrecht dar. Für die Singleanmeldung wird eine zusätzliche Gebühr von 12,- € erhoben, dies gilt nur bei Paartänzen.

1.7. Zahlungsbedingungen

Alle im Prospekt oder Homepage angegebenen Preise gelten nur in Verbindung mit den dazugehörigen Zahlungsbedingungen. Kurs-, Club- oder Workshop-Honorare werden in der Regel zum 1. des Monats vor dem Beginn des Kursus, Clubs oder Workshops bar entrichtet oder per Überweisung überwiesen oder per Lastschriftverfahren eingezogen, dies gilt auch für die Ferien und sonstige veranstaltungsfreie Zeiten. Auch eine unverschuldete Nichtteilnahme am Kurs, Club, Workshop, Privatunterricht oder an einer sonstigen Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Der Anspruch auf das Honorar entfällt nicht bei unverschuldeten Tanzschulausfällen; die TanzFabrik EDanceFever verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass unverschuldet ausfallende Tanzstunden innerhalb angemessener Zeit nachgeholt werden können. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich. Kurse, Clubs, Workshops sowie Gutscheine sind nicht übertragbar.

1.8. Zahlungsverzug

Bei verspäteter Zahlung (Verzug) werden, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Mahnkosten in Höhe von 5,- € pro Mahnung und Verzugszinsen in mindestens gesetzlicher Höhe berechnet. Bankgebühren und/oder sonstige Auslagen aufgrund von Rücklastschriften, die der Clubteilnehmer zu vertreten hat, sind der TanzFabrik EDanceFever zu erstatten.

1.9. Gefahren

Die Teilnahme an allen Kursen, Clubs, Workshops, Privatunterricht oder Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die TanzFabrik EDanceFever schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Die Unfallversicherung ist Sache des Kursteilnehmers. Für Garderobe wird nicht gehaftet. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders der AGB’s oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders der AGB’s beruhen, bleibt bestehen (§ 309 Ziffer 7a BGB). Ferner bleibt die Haftung für sonstige Schäden bestehen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders der AGB’s oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders der AGB’s beruhen (§ 309 Ziffer 7b BGB).

1.10. Urheberrecht

Die Kurs-, Club- oder Workshop-Teilnehmer dürfen die in den Kursen, Clubs oder Workshops erlernten Figuren, Choreografien, Folgen, Didaktik und Programme nicht ohne schriftliche Genehmigung der TanzFabrik EDanceFever an Dritte weitergeben oder selbst unterrichten. Die TanzFabrik ist bei Verletzung der Urheberrechte zu Schadenersatzansprüchen berechtigt. Es sind keinerlei Mitschnitte per Ton oder Video vom Unterricht, von Kursen, Clubs, Workshops, Shows, Turnieren oder jeglichen Veranstaltungen von der TanzFabrik EDanceFever gestattet.

1.11. Datenschutz

Die TanzFabrik EDanceFever erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. Die TanzFabrik EDanceFever nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem Vertragspartner auch andere eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Sie können sämtlicher Werbung jederzeit widersprechen. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, die TanzFabrik EDanceFever, mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

1.12. Sonstiges

Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen nicht in der TanzFabrik EDanceFever oder in anderen angemieteten Räumlichkeiten der TanzFabrik EDanceFever konsumiert werden, ausgenommen bei Zumba® und Kinder.

1.13. Kooperations-Mitgliedschaft

Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises von den Kooperationspartnern über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt Ihnen die TanzFabrik EDanceFever eine Kooperations-Mitgliedschaft zu den mit den Partnern vereinbarten Mitgliederkonditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitgliederkonditionen automatisch und Ihre Kooperations-Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Club-Mitgliedschaft umgestellt.

2. Tanzkurse / Clubs / Workshops / Privatstunden

2.1. Telefonische, Online- oder E-Mail-Anmeldungen sind rechtsverbindlich.

2.2. Auch bei Minderjährigen ist das Kurshonorar fällig (Taschengeld-Paragraf).

2.3. Bei Kursen, Clubs oder Workshops mit 90 Minuten Unterricht wird eine Pause innerhalb der 90 Minuten von max. 15 Minuten durchgeführt (zur Erholung).

3. Clubsystem Allgemein

3.1. Das ausgewiesene Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorars für 32 Wochen mit je 60 Minuten Unterricht. Der Clubunterricht findet einmal pro Woche zu dem von der TanzFabrik EDanceFever festgesetzten Termin statt.

3.2. Das Clubmitglied kann nur an dem Clubunterricht (EDance “LIFE”) teilnehmen, zu dem es angemeldet ist und für den es seinen Clubbeitrag gezahlt hat. Beabsichtigt ein Clubmitglied, an einem weiteren (EDance “PREMIUM”) oder an mehreren Clubs teilzunehmen (EDance “PLATIN”), muss es sich für diesen Club gesondert anmelden und hierfür einen ermäßigten oder höheren Beitrag bezahlen.

3.2.1 Clubsystem Pakete EDanceFever

• EDanceFever “LIFE” – Kann nur an einem Clubunterricht teilnehmen, zudem es angemeldet ist

• EDanceFever “PREMIUM” – Kann an Zwei Clubunterrichte teilnehmen, zudem es angemeldet ist

• EDanceFever “PLATIN” – Kann an allen Clubunterrichte teilnehmen

• EDanceFever “FLEX“ – Kann Flexibel an den gewünschten Kursen teilnehmen, 4-, 8- oder 10er Karten

 

3.3. Kündigungsfristen: Clubsystem Kinder/Jugendliche/Erwachsene

3.3.1. Sie schließen mit uns einen Clubmitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) ab. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren (außer EDance-FLEX), verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf eine unbestimmte Zeit, es sei denn, eine Partei kündigt ihn schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann den Vertrag jede Partei mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen. Bitte geben Sie Ihre schriftliche Kündigung in Ihrer TanzFabrik „EDanceFever“ ab oder über den Postweg (Datum des Poststempels) ab. Unter „schriftlich“ im Sinne dieser Ziffer ist eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung einer Partei zu verstehen.

3.4. Der Jugend-Rabatt gilt bis max. zum 21. Lebensjahr

3.5. Zahlung Club-Kursbeitrag/Bar- Dauerauftrags- oder Lastschriftverfahren

Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Club-Kursbeitrag) ist im Voraus zu entrichten, es sei denn, Sie haben eine sogenannte „EDance-FLEX“ abgeschlossen. Der Club- Kurs- Privat- oder Eventbeitrag wird vor der ersten Stunde bar eingezahlt oder spätestens zum Monatsersten überwiesen. Er wird für den Fall, dass der Vertrag am Monatsersten beginnt, zum Monatsersten und für den Fall, dass der Vertrag am 15. eines Monats beginnt, zum 15. des Monats fällig. Die von Ihnen geschuldeten monatlichen Zahlungen werden per Bankeinzugsermächtigung eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Sollten Sie mit einem Clubbeitrag in Verzug kommen, so können sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden. Wenn Sie eine andere Zahlungsart als den Dauerauftragsverfahren oder Lastschriftverfahren wählen, kann die TanzFabrik EDanceFever Ihre Mitgliedschaft auf Barzahlung umstellen. Für Zahlungsverzug oder Rücklastschriften berechnet die TanzFabrik EDanceFever eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 5,- € pro Rücklastschrift. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge.

3.5.1. Ihre Club / Mitgliedskarte

Sie erhalten von der TanzFabrik EDanceFever eine Club/Mitgliedskarte.Im Falle des Verlustes oder eines von Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer verschuldeten Defekts der Karte kostet eine neue Club-Mitgliedskarte 5,- €. Die Nutzung der Karte und damit das Tanztraining in unseren Clubs ist nur Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Bei jedem Verstoß gegen diese Pflicht verlangt die TanzFabrik EDanceFever von Ihnen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 400,- €. Sofern Sie nachweisen können, dass durch den Missbrauch der Karte kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schulden Sie nur den geringeren nachgewiesenen Betrag.

3.5.2. Pausen

TanzFabrik EDanceFever gewährt Ihnen auf Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen, z.B. im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei einem angeordneten Auslandsaufenthalt etc., nach Maßgabe des geltenden Rechts.

4. Events / Festivals / Veranstaltungen

TanzFabrik EDanceFever ist berechtigt, den Vertrag bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu kündigen, wenn die Veranstaltung wegen einer absehbaren zu geringen Teilnehmeranzahl nicht durchgeführt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer zurückerstattet. Besetzungs- bzw. Programmänderungen (Tanzlehrer, Workshops, Shows, etc.) sind vorbehalten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen TanzFabrik EDanceFever sind ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall.

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Umweltkatstrophen, Feuer, Streik, etc.) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.

5. Bild, Ton- und Videoaufnahmen

TanzFabrik EDanceFever ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen und Teilnehmern anfertigen zu lassen und für Marketingzwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, TV- und Kinospot, etc.) zu verwenden. Mit der Anmeldung zu einem Event/Festival/Veranstaltung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Gleiches gilt für Aufnahmen, die Presse und/oder Fernsehen mit Zustimmung von TanzFabrik EDanceFever anfertigen.

Teilnehmer sind nicht berechtigt, Ton-, Film- oder Videoaufnahmen von einer Veranstaltung oder von Teilnehmern anzufertigen. Eigene Aufnahmen (Video, Foto etc.) dürfen während der Workshops nur während der jeweils letzten fünf Minuten eines Workshops gemacht werden.

6. Vertragsänderungen

Die TanzFabrik EDanceFever ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für Sie unter Berücksichtigung der Interessen von der TanzFabrik EDanceFever zumutbar ist. Die TanzFabrik EDanceFever wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber TanzFabrik EDanceFever, Frankfurter Strasse 121, 63303 Dreieich, cs@edancefever.de widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird TanzFabrik EDanceFever Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

7. Schlusserklärung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s ungültig sein oder rechtswirksam angefochten werden, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Formulierung zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Erfolg erzielt. Ein Übriges gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, sowie Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung. Gerichtsstand für beide Parteien ist das für die TanzFabrik EDanceFever zuständige Amtsgericht. Deutsches Recht findet Anwendung.

 

AGB 3 – Stand: 01.01.2016